Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 16.07.2019

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.07.2019 - 6 W 52/19   

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https://dejure.org/2019,25701
OLG Frankfurt, 22.07.2019 - 6 W 52/19 (https://dejure.org/2019,25701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.2019 - 6 W 52/19 (https://dejure.org/2019,25701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - 6 W 52/19 (https://dejure.org/2019,25701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 Abs 4 GKG
    Streitwertfestsetzung: Ausnahme vom "Eilabschlag"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassungsanspruch einstweilig befriedigt: Kein Eilabschlag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Streitwert-Abschlag im einstweiligen Verfügungsverfahren wenn Abgemahnter auf Abmahnung hin erklärt einstweilige Verfügung als endgültige Regelung zu akzeptieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2020, 630
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 W 24/17

    Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen: Indizielle Bedeutung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2019 - 6 W 52/19
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. WRP 2017, 719) kommt den eigenen Streitwertangaben des Unterlassungsgläubigers zu Beginn des Verfahrens in der Regel indizielle Bedeutung für das verfolgte Interesse zu; etwas anderes gilt dann, wenn diese Angaben nach den Gesamtumständen offensichtlich übersetzt erscheinen.
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Da es dem Verfügungskläger in der Sache - wie ausgeführt - um eine Vorwegnahme der Hauptsache geht, ist ein Abschlag wegen des vorläufigen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht gerechtfertigt (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2019 - 6 W 52/19, NJOZ 2020, 630, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2021 - 6 W 55/20, GRUR-Prax 2021, 187, beck-online; OLG München, Urteil vom 20.06.2018 - 7 U 1079/18, BeckRS 2018, 13312; Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 3 Rn. 16.63 und 16.85).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.07.2019 - 8 W 219/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25341
OLG Stuttgart, 16.07.2019 - 8 W 219/19 (https://dejure.org/2019,25341)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.07.2019 - 8 W 219/19 (https://dejure.org/2019,25341)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 8 W 219/19 (https://dejure.org/2019,25341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 104 ZPO, Vorbem 3 Abs 3 S 3 Nr 2 RVG-VV, Nr 3104 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr durch außergerichtliche Besprechung mit dem gegnerischen Prozessbevollmächtigten über den Ort eines Streitbeilegungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2020, 630
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2019 - 8 W 219/19
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 27.02.2007 - XI ZB 38/05 - ausgeführt, dass diese Gebühr nicht schon durch ein allgemeines Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft oder abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung ausgelöst und dass der Gesetzgeber mit der Anerkennung einer Terminsgebühr in Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 RVG-VV die außergerichtliche Streitbeilegung fördern wollte.
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